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Diese Klausel steht im Antrag. Mit seiner Unterschrift ermächtigt der Kunde das Versicherungsunternehmen, die Angaben zu seiner Gesundheit bzw. zu Vorerkrankungen bei Ärzten, Krankenhäusern usw. zu prüfen. Er entbindet mit dieser Erklärung seine Ärzte von der Schweigepflicht.