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Gegenstand der Versicherung.
Schaden/Leistung:
Das versicherte Risiko ist der Gegenstand des Versicherungsvertrages, beschrieben durch das versicherte Subjekt/Objekt, die Gefahren, die nachteilig auf das Objekt einwirken können, sowie den Versicherungsumfang.
Unter Risiko wird hier die Gefahr bzw. das Wagnis verstanden, die zum Eintritt des Schadens
führen kann. Im Sachbereich wird hierfür auch der Begriff "versicherte Gefahr" verwendet.
Beispiel: Feuer