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Neben der Sterbetafel spielt der Rechnungszins eine ausschlaggebende Rolle für die Kalkulation von Lebensversicherungsbeiträgen. In der Lebensversicherung schreibt er die Mindestverzinsung der Deckungsrückstellungen (siehe dort) vor. Der aktuelle Rechnungszins beträgt 2,75% Um die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen, muß der Rechnungszins so festgesetzt werden, daß er auch in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen erwirtschaftet werden kann. Dem Versicherungsnehmer werden hierdurch keine Zinserträge vorenthalten, da ihm der Unterschied zwischen Rechnungszins und Zinsertrag für die Kapitalanlagen des Lebensversicherungsunternehmens als Überschußbeteiligung zugute kommt. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat nach dem 2. Weltkrieg nur einen Rechnungszins von 3 Prozent im Jahr zugelassen. Für die seit 1987 geltenden neuen Tarife wurde der Rechnungszins auf 3,5 Prozent angehoben. Im Zuge des europäischen Binnenmarktes ist seit 1. Juli 1994 zur Kalkulation des Beitrags auch ein höherer Rechnungszins möglich.