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Zunehmend wird die ältere, selbständige Pflegerentenversicherung der Lebensversicherung durch die neue, preisgünstigere Pflegerenten-Zusatzversicherung ersetzt. Diese private Zusatzpflegerente wird entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod gezahlt. Voraussetzung: Der Versicherte muß infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos werden, daß er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist. Weitere Beitragszahlungen sind dann nicht mehr erforderlich. Die Rente wird auch unabhängig davon erbracht, ob die Pflege im Heim oder zu Hause im Kreis der Familie erfolgt.