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Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des LV-Vertrages. Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert ausbezahlt, das üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag verringerte Deckungskapital.