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Unfallversicherung

Informationen zur Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist vor allem für Personen wichtig, die keine Berufsunfähigkeits versicherung abschließen können (wie z.B. Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Hausfrauen, Kinder). Die Unfallversicherung tritt durch eine Kapitalzahlung im Falle einer Unfallinvalidität und dem Verlust der Arbeitskraft ein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient zwar dem gleichen Zweck, leistet aber nicht nur im Falle eines Unfalls, sondern zahlt auch bei einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit eine monatliche Rente. Die Unfallversicherung ist hier also nur die „zweite Wahl".
Sie umfasst zwei Versicherungssummen - eine für den Fall einer Unfallinvalidität und eine für den Fall des Unfalltodes. Ihre Bedeutung hat sie, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung auch, im Schutz für den Fall der Invalidität!

Eine Unfallversicherung ist dabei wichtig für:

  • den Ausgleich des Einkommensausfalls (auch für lebenslängliche Unterhaltsleistungen von Eltern an durch einen Unfall geschädigte Kinder, vgl. Kinderunfallversicherung),
  • um besondere Kosten bei einer schweren körperlichen Behinderung durch einen Unfall abzudecken (z. B. Rollstuhl, Fahrzeug-Sonderausstattungen, Wohnungsumbauten, Pflege - insoweit sind Unfallversicherungen auch eine Art Pflegeversicherung).